Archiv: Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2018

Stand:
Im Jahr 2018 werden zum siebten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW für Dissertationen, Master-/Diplom- und Bachelorarbeiten vergeben. Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Bekanntmachung des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW

Im Jahr 2018 werden zum siebten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW vergeben. Die Auszeichnungen für Dissertationen, Master- und Bachelor-Arbeiten erfolgen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW), dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über die gemeinsame Einrichtung Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW).

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1.  Ziel

Mit dem Nachwuchspreis Verbraucherforschung NRW soll der wissenschaftliche Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die eingereichten Arbeiten sollen sich inhaltlich mit den Themen Verbraucherforschung, Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln beschäftigen.

2.  Kategorien und Preisgelder

Die Nachwuchsförderpreise werden im November 2018 verliehen. Es werden drei Preise vergeben: In der Kategorie „Dissertation“ beträgt das Preisgeld 5.000 Euro, für die Kategorie „Master, Diplom, Staatsexamen“ ist ein Preisgeld von 2.500 Euro vorgesehen und der Preis in der Kategorie „Bachelor“ ist mit 2.000 Euro dotiert. Die Preisgelder sind nur für Forschungs- und Studienzwecke (bspw. universitäre Gebühren und Beiträge, Büroausstattung, wissenschaftliche Literatur, Computer, Forschungsreisen, Druckkostenzuschüsse, etc.) verwendbar.

3.  Kriterien, Antragsberechtigung und Gegenstand

Selbstbewerbungen unter Verwendung des Formblatts „Bewerbung um die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2018“ sind ab sofort möglich.

Teilnahmevoraussetzung ist eine Abschlussarbeit an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen und der Beitritt zum Netzwerk Verbraucherforschung NRW, die Mitgliedschaft ist kostenlos. Ein entsprechender Antrag kann hier gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.

Es können Abschlussarbeiten in drei Kategorien

  • Bachelor,
  • Diplom, Staatsexamen, Master und
  • Dissertationen

eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Mai 2018 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und bewertet wurden. Die Arbeiten dürfen nicht bereits im Vorjahr für den Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung eingereicht worden sein. Die Arbeiten sollen sich unabhängig von der Fachrichtung mit Fragestellungen der Verbraucherforschung, des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik befassen.

4.  Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen für die Nachwuchsförderpreise 2018 sind nicht mehr möglich.

Wenn Ihre Arbeit zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 31. Dezember 2018 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und bewertet wurde  können Sie sich um die "Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2019" bewerben.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  1.  Formblatt „Bewerbung um die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2018“ (Download), darin enthalten ist eine Erläuterung der Relevanz der eingereichten Arbeit für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln (maximal eine DIN-A4-Seite).
  2. Ein Exemplar der Arbeit.
  3. Eine Kopie des Erstgutachtens der Arbeit.
  4. Einen Nachweis der abschließenden Bewertung (Prüfungsdatum) in Form einer Bescheinigung des Prüfungamtes, einer Urkunde oder eines Zeugnisses.
  5. Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.

6. Verfahren

Die eingegangenen Arbeiten werden durch die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des KVF NRW nach Kriterien wie Inhalt und Thema, Methodik, Relevanz für die Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik und dem Gutachten des/der Betreuers/Betreuerin begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden der Wissenschaftliche Beirat und der Lenkungskreis des KVF NRW über die Empfehlung der Auszeichnungen entscheiden. Die Förderentscheidung trifft die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe des Förderpreises durch das MKW unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.

Die Preisträger/innen werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisträger/innen haben zuvor eine Erklärung über die ausschreibungsgemäße Verwendung der Mittel abzugeben. Die Nachweise müssen von den Preisträgern fünf Jahre für eine mögliche Prüfung durch eine zur Prüfung berechtigte Stelle aufbewahrt werden. Der Landesrechnungshof NRW ist gem. § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Preisgelder besteht nicht.