Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2017

Stand:
Im Jahr 2017 werden zum sechsten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW vergeben.

Im Jahr 2017 werden zum sechsten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW vergeben. Die Auszeichnungen für Dissertationen, Master- und Bachelor-Arbeiten erfolgen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW (MIWF), dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über das gemeinsame Projekt Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW). Bis zum 12. Juni 2017 (Datum des Poststempels) können Bewerbungen eingereicht werden.

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1. Ziel

Mit dem Nachwuchspreis Verbraucherforschung NRW soll der wissenschaftliche Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die eingereichten Arbeiten sollen sich inhaltlich mit den Themen Verbraucherforschung, Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln beschäftigen.

2. Kategorien und Preisgelder

Die Nachwuchsförderpreise werden im Herbst 2017 verliehen. Es werden drei Preise vergeben: In der Kategorie "Dissertation" beträgt das Preisgeld 5.000 Euro, für die Kategorie "Master, Diplom, Staatsexamen" ist ein Preisgeld von 2.500 Euro vorgesehen und der Preis in der Kategorie "Bachelor" ist mit 2.000 Euro dotiert. Die Preisgelder sind nur für Forschungs- und Studienzwecke (bspw. universitäre Gebühren und Beiträge, Büroausstattung, wissenschaftliche Literatur, Computer, Forschungsreisen, Druckkostenzuschüsse, etc.) verwendbar.

3. Kriterien, Antragsberechtigung und Gegenstand

Formlose Selbstbewerbungen sind ab sofort möglich.

Teilnahmevoraussetzung ist eine Abschlussarbeit an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen und der Beitritt zum Netzwerk Verbraucherforschung NRW, die Mitgliedschaft ist kostenlos. Ein entsprechender Antrag kann hier gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.

Es können Abschlussarbeiten in drei Kategorien

  • Bachelor,
  • Diplom, Staatsexamen, Master und
  • Dissertationen

eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Mai 2017 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und bewertet wurden. Die Arbeiten dürfen nicht bereits im Vorjahr für den Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung eingereicht worden sein. Die Arbeiten sollen sich unabhängig von der Fachrichtung mit Fragestellungen der Verbraucherforschung, des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik befassen.

4. Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

Einsendeschluss ist der 12. Juni 2017 (Datum des Poststempels).

Die Bewerbung muss in digitaler Form (max. zwei PDF-Dateien) und einmal in Papierform beim KVF NRW eingereicht werden.

Die digitalen Antragsunterlagen können Sie auf einer CD oder per E-Mail an verbraucherforschung@verbraucherzentrale.nrw einreichen.

Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse (bitte keine direkten Zuschriften an das MIWF NRW): Verbraucherzentrale NRW, Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW, Dr. Christian Bala, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  1. Ein Exemplar der Arbeit.
  2. Eine Kopie des Erstgutachtens der Arbeit oder ein Referenzschreiben des/der betreuenden Hochschullehrers/Hochschullehrerin.
  3. Die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln muss auf einer DIN-A4-Seite erläutert werden.
  4. Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.

5. Verfahren

Die eingegangenen Arbeiten werden durch die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des KVF NRW nach Kriterien wie Inhalt und Thema, Methodik, Relevanz für die Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik und dem Gutachten des/der Betreuers/Betreuerin begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden der Wissenschaftliche Beirat und der Lenkungskreis des KVF NRW über die Empfehlung der Auszeichnungen entscheiden. Die Förderentscheidung trifft die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung.

Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe des Förderpreises durch das MIWF unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.

Die Preisträger/innen werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisträger/innen haben zuvor eine Erklärung über die ausschreibungsgemäße Verwendung der Mittel abzugeben. Die Nachweise müssen von den Preisträgern fünf Jahre für eine mögliche Prüfung durch eine zur Prüfung berechtigte Stelle aufbewahrt werden. Der Landesrechnungshof NRW ist gem. § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Preisgelder besteht nicht.