Forschung zum Verbraucherschutz: Privatsphäre und Widerruf

Pressemitteilung vom
Für Doktorarbeiten, die sich mit der Wahrung der Privatsphäre im Cloud Computing und Verbraucherrechten bei Rücktritt und Widerruf befassen wurden am 25. November 2019 zwei junge Wissenschaftler ausgezeichnet.

Forschung zum Verbraucherschutz: Privatsphäre und Widerruf
Junge Wissenschaftler erhalten Förderpreise

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Für Doktorarbeiten, die sich mit der Wahrung der Privatsphäre im Cloud Computing und Verbraucherrechten bei Rücktritt und Widerruf befassen wurden am 25. November 2019 zwei junge Wissenschaftler ausgezeichnet. Der jeweils mit 5.000 Euro dotierte Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung NRW 2019 ging an Forscher der Universität Bielefeld und der RWTH Aachen.

Im Rahmen des 15. Workshops Verbraucherforschung wurden Dr. Jonas David Brinkmann und Dr. Martin Henze für ihre herausragenden Leistungen auf dem Feld der Verbraucherforschung ausgezeichnet. Thorsten Menne, Gruppenleiter Forschungsförderung und Forschungspolitik im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW), und Ministerialdirigent Michael Hülsenbusch, Abteilungsleiter Verbraucherschutz im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV), überreichten zusammen mit Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski als Vertreter der Kooperationspartner des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) die Preise. Die Laudationes hielt Professor Dr. Caroline Meller-Hannich, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Handelsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des KVF NRW.

Die Nachwuchsförderpreise werden seit 2012 für exzellente Bachelor-, Master-, Diplom- und Promotionsarbeiten im Rahmen des KVF NRW verliehen, ein gemeinsames Projekt der Verbraucherzentrale NRW, des MULNV und des MKW, um das Querschnittfeld der Verbraucherforschung zu stärken.

Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Durch die jährliche Vergabe der Nachwuchsförderpreise zeigt sich immer wieder, welche herausragenden Talente wir in Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Verbraucherforschung haben. Diese jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler möchten wir unterstützen und dazu ermutigen, ihre Forschung in einem verbraucherrelevanten Themenfeld fortzusetzen.“

„Die Forschung ist für die Verbraucherschutzpolitik sehr wichtig, damit wir unseren Blickwinkel weiten und fundiert über politische Maßnahmen entscheiden können. Deshalb fördert mein Haus gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium seit 2012 das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW als Projekt, seit 2018 dauerhaft im Rahmen der institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale NRW“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser anlässlich der Preisverleihung.

Die Dissertation „Rücktritt und verbraucherschützender Widerruf“ von Dr. Jonas David Brinkmann (Universität Bielefeld) setzt sich mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in die deutsche Gesetzgebung auseinander. Dabei untersucht er die Gründe, die für unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Widerrufs und des Rücktritts sprechen. Mit dieser wissenschaftlichen Leistung wird ein wichtiger Beitrag zur Auslegung des geltenden Verbraucherrechts geleistet.

Die an der RWTH Aachen eingereichte Promotion von Dr. Martin Henze entwickelt verschiedene technische Lösungen für Cloud-Infrastrukturen, welche die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern besser respektieren lassen. Er zeigt, dass ein Mehr an Privatsphäre durch Technologie und die Kooperation von Nachfragern, Dienstleistern und Infrastrukturbetreibern möglich ist.

Weitere Informationen zur Preisverleihung und zu den ausgezeichneten Arbeiten sind online unter https://www.verbraucherforschung.nrw/foerdern/nachwuchsfoerderpreise-verbraucherforschung-nrw-2019-preisverleihung zu finden.

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