Der Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
- Formblatt "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Förderung von Geistes- Sozial- und Kulturwissenschaften in NRW im Rahmen des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW (KVF NRW)" mit rechtsverbindlichen Unterschriften der antragstellenden Institution (Hochschul- bzw. Institutsleitung) und der Projektleitung.
- Angaben zum/zur Projektleiter/in. Darin muss ein wissenschaftlicher Lebenslauf mit einem Verzeichnis der fünf wichtigsten forschungsrelevanten Publikationen enthalten sein.
- Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.
- Ggf. Angaben zu den am Projekt beteiligten Wissenschaftler/innen und anderen Partnern.
- Beschreibung des Projekts (Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Ziele und Arbeitsplan): Die Beschreibung darf maximal zehn DIN-A4-Seiten umfassen.
- Eine anonymisierte Kurzzusammenfassung von einer DIN-A4-Seite, in der die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln gesondert hervorgehoben werden muss. Dazu ist das Formblatt "Erläuterung der Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln" zu verwenden.
6. Verfahren
Die eingegangenen Anträge werden durch die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des KVF NRW begutachtet. Kriterien sind die unter Punkt 3. genannten Aspekte sowie wissenschaftliche Ausgewiesenheit und Innovativität von Inhalt, Thema und Methodik sowie Relevanz für die Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik. Auf der Grundlage dieser Begutachtung werden der Wissenschaftliche Beirat und der Lenkungskreis des KVF NRW über die Förderempfehlung der Projekte entscheiden. Die Förderentscheidung trifft die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe der Fördermittel durch das MKW unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Mai 2019. Die Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung informiert und erhalten einen Bewilligungsbescheid des MKW.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördergelder besteht nicht.
7. Verwendungsnachweis und Publikation der Ergebnisse
Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis gegenüber dem MKW NRW zu erbringen. Näheres regelt der Bewilligungsbescheid.
Nach Abschluss des Projekts muss der/die Zuwendungsempfänger/-in seine/ihre Forschungsergebnisse für den Wissenstransfer aufbereiten. Dazu sind drei Publikationen einzureichen:
- Working Papers des KVF NRW: mindestens 25.000 Zeichen und maximal 45.000 Zeichen (incl. Abstract, Literatur, Autorenhinweise).
- Fact Sheets des KVF NRW: maximal 7.500 Zeichen.
- Posterpräsentationen: eine Seite.
Der Zuwendungsnehmer / die Zuwendungsnehmerin verpflichtet sich, die vorgenannten Publikationen unter einer freien Lizenz (Creative Commons) zu veröffentlichen. Das KVF NRW strebt an, alle genannten Publikationen Open-Access-konform gemäß den Zielen der Berliner Erklärung zu veröffentlichen. Die Nutzungsrechte der Manuskripte regelt ein Vertrag mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Der Zuwendungsnehmer / die Zuwendungsnehmerin verpflichtet sich, alle Publikationen die im Rahmen des geförderten Projektes entstanden sind, dem KVF NRW zu melden und ein Belegexemplar beim KVF NRW einzureichen. Zudem muss ein Förderhinweis aufgeführt werden.
8. Hinweise zum Datenschutz für das Antragsverfahren "Fördermittel Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen"
Das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen ist ein Kooperationsprojekt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Folgende Hinweise informieren Sie darüber, wie wir Ihre Daten verwenden und welche Rechte Sie nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben.
- Hinweise zum Datenschutz | "Fördermittel Verbraucherforschung Nordrhein-Westfalen"
- Datenschutzhinweise des KVF NRW