Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2017 verliehen

Drei Nachwuchswissenschaftlern der Universitäten Siegen, Münster und Bielefeld sind am 27. November 2017 mit dem "Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung 2017‟ ausgezeichnet worden.

Drei Nachwuchswissenschaftler der Universitäten Siegen, Münster und Bielefeld sind am 27. November 2017 auf dem 11. Workshop Verbraucherforschung in Düsseldorf von Ministerialdirigentin Dr. Beate Wieland vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, mit dem „Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung 2017‟ ausgezeichnet worden. Die Laudatio hielt als Mitglied des Auswahlgremiums der Marburger Historiker Prof. Dr. Christian Kleinschmidt.

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Nachwuchsförderpreise 2017
(v.l.n.r.): NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski, Stefan Hanschke, Universität Siegen, Matthias Rodemeier, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Dr. Gerhard Wiebe, Universität Bielefeld sowie Ministerialdirigentin Dr. Beate Wieland vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und Laudator Prof. Dr. Christian Kleinschmidt von der Universität Marburg (Foto: Gebauer / VZ NRW).

Die im Rahmen des Projekts Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) ausgeschriebenen Geldpreise in Höhe von 2.000 Euro für den Bachelorabschluss, 2.500 Euro beim Masterabschluss und 5.000 Euro für die Dissertation werden jedes Jahr für wissenschaftlich hervorragende Examensarbeiten zu praxisrelevanten Verbraucherthemen vergeben. Die Empfehlung zur Auszeichnung spricht der Wissenschaftliche Beirat des KVF NRW aus. Ministerialdirigentin Dr. Beate Wieland zeigte sich erfreut über die Vielzahl der in diesem Jahr eingereichten Arbeiten. „Dies ist ein Beweis, dass es sich bei der Verbraucherforschung um ein sehr spannendes Forschungsfeld handelt, welches auch den wissenschaftlichen Nachwuchs begeistert“, so die Vertreterin des Wissenschaftsministeriums.

Stefan Hanschke von der Universität Siegen erhielt den Preis für seine Bachelorarbeit mit dem Titel „Förderung des nachhaltigen Lebensmittelkonsums durch das Konzept eines digitalen Kassenzettels“. In seiner Laudatio hob Prof. Dr. Kleinschmidt hervor, dass in dieser Arbeit mit „großem individuellen Engagement nach innovativen Lösungsansätzen gesucht und eigene Wege beschritten“ wurden. Der Preisträger entwickelte das Konzept eines digitalen Kassenzettels, der Verbraucherinnen und Verbrauchern einen anonymen standardisierten Zugang bietet, um das eigene Kaufverhalten und Verbraucherinformationen zu Lebensmittelprodukten genauer hinterfragen zu können.

Matthias Rodemeier wurde für seine an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster eingereichte Masterarbeit „Unraveling the ‚Light Bulb Paradox‘. Empirical Evidence for the LED Market“ ausgezeichnet. Er ist darin der Frage nachgegangen, warum sich ein Großteil der privaten Haushalte trotz hoher finanzieller Einsparmöglichkeiten gegen energieeffiziente Produkte entscheidet. Rodemeier kam zu dem Schluss, dass es konkreterer Verbraucherinformationen zum Sparpotenzial der Produkte bedürfe, um Kaufentscheidungen zu erleichtern. Der Beirat lobte die Arbeit als „einen reflektierten Beitrag über wirtschaftspolitische Fragen nach staatlicher Intervention oder Stärkung der Verbraucherinformation.“

Als beste Dissertation wurde die an der Universität Bielefeld eingereichte Arbeit „Unternehmerfreiheit versus Verbraucherschutz?! Das Verhältnis zwischen Unternehmerfreiheit und Verbraucherschutz im Spiegel des öffentlichen Verbraucherschutzrechts“ von Dr. Gerhard Wiebe ausgezeichnet. Am Beispiel des Produktsicherheits- und des Lebensmittelrechts hat der Doktorand herausgearbeitet, wie das öffentliche Verbraucherschutzrecht eine Vermittlung und einen Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmen einerseits und von Verbraucherinnen und Verbrauchern andererseits sucht. Prof. Dr. Kleinschmidt stellte heraus, dass die Arbeit das Auswahlgremium deshalb überzeugt habe, weil sie nicht bei der Gesetzesanalyse stehen bleibe. Sie biete vielmehr „auch zukunftsweisende Denkanstöße und Verbesserungsvorschläge“, etwa durch eine genauere Bestimmung des Verbraucherschutzbegriffs und seine rechtliche Verankerung.

Die Posterpräsentationen der ausgezeichneten Arbeiten finden Sie unter "Downloads zum Thema".